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elene wurde von der nobilegroup, einem Beratungsunternehmen sowie Projektentwickler für erneuerbare Energielösungen, ins Leben gerufen. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung in der Energiewirtschaft entwickeln wir Geschäftsmodelle für eine nachhaltige Energiezukunft. Mit der elene-Plattform möchten wir öffentliche wie private Organisationen sowie Privatpersonen bei der Gründung und Entwicklung von Energiegemeinschaften unterstützen und begleiten.
Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft, kurz EEG, ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden, die gemeinsam Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen, verbrauchen, speichern und untereinander handeln wollen. EEGs sollen maßgeblich dazu beitragen, eine dezentralisierte Versorgung zu fördern und Bürger und Bürgerinnen stärker an der Energiewende teilhaben zu lassen.
Die Vorteile liegen sowohl in der erneuerbaren, lokalen und dezentralen Produktion, als auch in der Unabhängigkeit vom Strommarkt, der Preisstabilität und den reduzierten Gebühren und Abgaben (reduziertes Netznutzungsentgelt, Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags, Befreiung der Elektrizitätsabgabe).
Sowohl Unternehmen und Gemeinden als auch Privatpersonen können, als lokale Verbraucher und Produzenten, Mitglieder einer Energiegemeinschaft werden. Die räumliche Abgrenzung ist dabei nicht durch die Grenzen einer Stadt oder Gemeinde gegeben. In einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft können sich alle zusammenschließen, die am selben Abgang eines nächsten Umspannwerks liegen. Auch bestehende, private wie gewerbliche PV-Anlagen, können in die Gemeinschaft integriert werden.
Die Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen der Mitglieder einer EEG müssen nur über das Niederspannungs-Verteilernetz und den Niederspannungsteil der Transformatorstation (Lokalbereich) oder über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk (Regionalbereich) im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden sein.
Eine EEG kann von zumindest zwei Mitgliedern begründet werden und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren.
Es wird grundsätzlich zwischen „lokalen“ Energiegemeinschaften, bei denen die Mitglieder über einen gemeinsamen Trafo verbunden sind, und „regionalen“ Energiegemeinschaften, bei denen die Mitglieder über dasselbe Umspannwerk miteinander verbunden sind, unterschieden. Entsprechend kann die Zahl der Teilnehmer von einigen wenigen (lokal) bis hin zu einigen hundert (regional) schwanken.
Mitglieder, die über ihre EEG Strom beziehen, erhalten für diesen eine Rechnung und beziehen den restlichen Strom wie gewohnt vom Energieversorger. Die Konzeption sowie die Betreuung des operativen Geschäfts kann von der Energiegemeinschaft selbst vorgenommen werden, sofern diese über Experten aus der Energiewirtschaft mit ausreichend Know-how verfügt. In der Regel macht es aber Sinn, mit einem spezialisierten Dienstleister zu kooperieren. Den Abgleich zwischen lokalem Verbrauch und lokaler Erzeugung übernimmt der Netzbetreiber.
Ja, auch reine Verbraucher können Mitglieder einer EEG werden und von den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialgemeinschaftlichen Vorteilen profitieren.
Zweck von EEGs ist es, die in den eigenen Anlagen produzierte erneuerbare Energie gemeinsam zu nutzen und daraus ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile zu ziehen. Die Teilnahme soll aber freiwillig und offen sein – das Recht auf freie Lieferantenwahl bleibt daher unberührt.
Bei einer Energiegemeinschaft sucht man nicht nur nach den Produzenten, sondern gleichzeitig auch nach den Verbrauchern. Es sollte möglichst viel des erzeugten Stromes auch in der Gemeinschaft verbraucht und möglichst wenig ins Netz eingespeist werden. Wieviel Strom von wem und zu welchem Zeitpunkt bezogen bzw. eingespeist wird, wird über sogenannte Smart Meter ermittelt, die vom Netzbetreiber bei jedem Mitglied der Energiegemeinschaft installiert werden. Smart Meter oder auch Lastprofilzähler zeichnen den Stromverbrauch bzw. -bezug im zeitlichen Verlauf auf. So kann ermittelt werden, wer von wem und wann wieviel Strom bezieht bzw. einspeist. Mit den Daten aller Stromzähler wird dann ermittelt, zu welchem Zeitpunkt wieviel Strom aus dem Netz oder aus der Community bezogen wurde.
Nein, eine Erneuerbare-Energiegemeinschaft ist lokal bzw. regional abgegrenzt. Für die Optimierung auf überregionaler Ebene müssen sich Interessierte über die speziell dafür konzipierte Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) zusammenschließen. Mit dieser kann über ganz Österreich verteilt Strom getauscht werden, auch mit der Familie und Freunden. Allerdings kann hier nicht auf 100%ig erneuerbare Energien gesetzt werden, womit die bei EEGs erzielbare Ersparnis hinsichtlich der Netzgebühren, des EAG Förderbetrags sowie der Elektrizitätsabgabe entfällt.
Die BEG unterscheidet sich zur EEG in drei wesentlichen Punkten:
Möchte man sich also innerhalb einer Region zu einer Energiegemeinschaft zusammenschließen, ist die EEG gegenüber der BEG in jedem Fall auf Grund der wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile zu bevorzugen.
Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen sind auf Grund ihrer gewerblichen bzw. beruflichen Haupttätigkeit von der Mitgliedschaft und Beteiligung an einer EEG ausgeschlossen.
Hauptzweck von EEGs ist es, ihren Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen. Die Erzielung von Gewinnen ist zwar grundsätzlich zulässig (z.B. geringfügige Vermarktungserlöse aus Überschussmengen), solange die Gewinne nicht um ihrer selbst willen erfolgen, sondern an die Mitglieder bzw. an die Gemeinschaft weitergegeben werden.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die eine Förderung für die Neuerrichtung und / oder Erweiterung ihrer Anlagen in Anspruch nehmen möchten, haben für jede Anlage jeweils vor Beginn der Arbeiten für die zu fördernde Maßnahme bei der Förderabwicklungsstelle einen Antrag einzubringen. Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit bis zu 1.000 kWp Engpassleistung und Windkraftanlagen mit einer Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW.
Die Förderhöhe ist mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) begrenzt, wobei bei der Auszahlung für Freiflächenanlagen ein Abschlag von 25% gilt und für gebäudeintegrierte Anlagen und besonders innovative Projekte ein Zuschlag von bis zu 30% vorgesehen werden kann. In allen Fällen darf die Höhe des Investitionszuschusses nicht mehr als 45% der umweltrelevanten Mehrkosten betragen
Hierfür sind die reinen Energiekosten zu berücksichtigen: Die Stromgestehungskosten einer PV-Anlage sind derzeit bei den meisten kleineren Anlagen höher als die reinen Energiekosten, die man bei einem Energielieferanten bezahlt. Allerdings müssen für den Strom aus der Photovoltaikanlage keine Netzkosten bzw. Steuern & Abgaben bezahlt werden. In Summe kommt die PV-Anlage also meistens günstiger davon. Durch das Konzept der Energiegemeinschaften kann z.B. auf einer Halle, die einen geringen Stromverbrauch hat, aber eine große Dachfläche, eine große, für das Gebäude eigentlich überdimensionierte Photovoltaikanlage errichtet werden. Der dort produzierte Strom wird anderen Mitgliedern der Gemeinschaft mit ungeeigneten Dächern oder auch höheren Verbräuchen zur Verfügung gestellt. Die Photovoltaikanlagen werden also nicht auf ein Gebäude optimiert, sondern auf die gesamte Gemeinschaft. Dadurch können größere PV-Anlagen errichtet werden, die aufgrund ihrer Größe geringere Kosten aufweisen.
Im März 2021 wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Ministerrat durch die Bundesregierung beschlossen und folgend im Juli 2021 im Parlament beschlossen. Einige mit dem EAG verbundene Maßnahmen, etwas neue Förderprogramme, sind abhängig von Verordnungen, die aktuell noch vorbereitet werden. Hinter den Kulissen wird aber bereits an zahlreichen Projekten in ganz Österreich gearbeitet, um in der Folge rasch mit der Umsetzung der ersten EEGs beginnen zu können.
Nobilegroup unterstützt Unternehmen, Gemeinden und Bürger in allen Fragen zu Energiegemeinschaften, von den ersten Überlegungen zur Machbarkeit bis hin zur Inbetriebnahme der Anlagen. Wir sind stolz, bereits im Jahr 2021 einige Projekte in Österreich umsetzen zu dürfen.